Im Trauerfall

Was tun im Trauerfall? Hilfestellung in einer schwierigen Zeit

Wenn Angehörige sterben, müssen Sie in kurzer Zeit viele Formalitäten erledigen. Mit unserer Auflistung der wichtigsten Schritte im Sterbefall möchten wir Sie in dieser schwierigen Zeit unterstützen.

Ärztliches Personal rufen, das den Totenschein ausstellt

Grundsätzlich gilt, wenn der Todesfall zu Hause eintritt, sofort die Ärztin oder den Arzt verständigen. Die Bestatterin oder der Bestatter nimmt diese Anzeige gern entgegen und leitet sie an den zuständigen Totenbeschauarzt weiter. Der Arzt, der den Verstorbenen/die Verstorbene zuletzt behandelt hat, ist verpflichtet einen Behandlungsschein auszustellen.

Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder Altenwohnheim wird die Totenbeschau vom Krankenhaus veranlasst, die auch die Hinterbliebenen vom Ableben ihres Angehörigen verständigt. Im Falle des Auffindens einer Leiche ist bei der Polizei Anzeige zu erstatten. 

Anzeige des Todes

Weiters muss bei der zuständigen Personenstandsbehörde (Standesamt) die Anzeige des Todes – gegebenenfalls durch das Bestattungsunternehmen – erfolgen.

Zur Anzeige sind außerdem verpflichtet:

  • die Leiterinn oder der Leiter des Krankenhauses, die Ehegattin oder der Ehegatte oder sonstige Familienangehörige
  • die letzte Unterkunftgeberin oder der letzte Unterkunftgeber
  • die Ärztin oder der Arzt, die/der die Totenbeschau vorgenommen hat
  • die Behörde, die Ermittlungen über den Tod durchgeführt hat (Polizei)
  • sonstige Personen, die vom Tod aufgrund eigener Wahrnehmung Kenntnis haben.

Die Anzeige beim Standesamt muss spätestens am folgenden Werktag eingebracht werden.

An Urkunden für die Anzeige werden benötigt:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde der letzten Ehe
  • Nachweis der Staatszugehörigkeit
  • Nachweis des letzten Wohnsitzes
  • Todesbestätigung

Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte kann die Vorlage weiterer Urkunden und Nachweise verlangen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Beurkundung des Todes notwendig ist. Beim Ableben einer österreichischen Staatsbürgerin oder eines österreichischen Staatsbürgers im Ausland erfolgt die Verständigung durch die österreichische Vertretungsbehörde, die bei allen weiteren Veranlassungen behilflich ist. Auch bei einem Todesfall im Ausland wenden Sie sich am besten an ein österreichisches Bestattungsunternehmen beziehungsweise – bei einer Mitgliedschaft – an den Wiener Verein.

Das Bestattungshaus

Um Ihnen Behördenwege und Erledigungen, die die Beisetzung der versstorbenen Person betreffen zu erleichtern bzw. abzunehmen, steht Ihnen das Bestattungsunternehmen zur Verfügung. Wir empfehlen daher, unverzüglich mit ihm Verbindung aufzunehmen, ob der Todesfall sich im Wohnhaus, im Krankenhaus oder an einem anderen Ort ereignet hat.

Sie können mit der Bestatterin oder dem Bestatter alle Einzelheiten besprechen und den Bestattungsauftrag erteilen. Die Aufnahme eines Todesfalles, d. h. die Erteilung des für die Bestattungsdurchführung erforderlichen Auftrages sollte im Bestattungshaus erfolgen. Auf ausdrücklichem Wunsch der Hinterbliebenen kann die Bestatterin oder der Bestatter die Auftragsbesprechungen auch im Haus der Bestellerin oder des Bestellers durchführen. Hat die verstorbene Person jedoch zu Lebzeiten für seine Bestattung Vorsorge getroffen, sind diese Unterlagen unbedingt vorzulegen.

Beachten Sie bitte, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, dem Willen der verstorbenen Person nach der Bestattungsart Folge zu leisten! Bei der Auftragserteilung wird unter anderem auf folgende Punkte näher eingegangen: Bestattungsart, Sarg, Aufbahrung, Begräbnisablauf, regionale Gepflogenheiten, Vereine, Trauerrednerin oder Trauerredner, Musik und religiöse Zeremonie.

Unterstützung im Trauerfall

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